Um ein Konto anzulegen, rufen Sie das Kundenportal auf und registrieren Sie sich mit Ihrer TransID. Ergänzen Sie anschließend die Firmendaten und folgen Sie den Anweisungen im Portal. Nach der Aktivierung des Kontos können Sie Forderungen zum Inkasso melden, Dokumente hochladen und den Stand Ihrer Fälle laufend verfolgen.
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Pactus.eu sp. z o.o.
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53-146 Wrocław (Breslau), Polen
NIP PL 8992942056
KRS 0001000819
Amtsgericht Wrocław-Fabryczna in Breslau, VI. Wirtschaftsabteilung des Nationalen Gerichtsregisters (KRS)
Stammkapital: 7.079.000,00 PLN
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+48 717 333 666Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen – oder wenden Sie sich an unser Team.
Melden Sie sich im Kundenportal an und wechseln Sie zum Reiter Start, wo Sie den Hinweis zum Vertragsabschluss finden. Klicken Sie dann auf „Zum Vertragsabschluss“, führen Sie die Verifizierungsüberweisung über 1 PLN durch und folgen Sie den Anweisungen. Laden Sie abschließend die Vollmacht herunter, unterschreiben Sie sie und senden Sie sie über das Kundenportal oder an windykacja@pactus.eu.
Nein. Um die Dienste von Pactus.eu zu nutzen, genügt es, kostenlos eine TransID anzulegen. Das tun Sie auf www.pactus.eu, indem Sie oben rechts die Option „Anmelden“ wählen und dann auf „TransID erhalten“ klicken.
Ja. Sie können Forderungen auch gegen Geschäftspartner melden, die nicht bei Trans.eu sind. Es genügt, Dokumente beizufügen, die die Forderung belegen, z. B. eine Rechnung oder einen Auftrag. Nach Eingang der Meldung prüfen wir den Fall und schlagen das beste Vorgehen vor.
Melden Sie sich im Kundenportal an und wählen Sie im Reiter Start die Option „Inkasso melden“ oder im Reiter Inkasso die Option „Fall melden“. Füllen Sie anschließend das Formular aus und senden Sie die Meldung ab.
Für die Meldung benötigen Sie die Rechnung und den Auftrag, bei Transporten außerdem das CMR-Dokument. Melden Sie eine Belastungsanzeige, fügen Sie zusätzlich Dokumente bei, die die Berechtigung des Anspruchs belegen. Fehlt etwas, informieren wir Sie bei der Prüfung darüber.
Der Mindestwert einer Meldung beträgt 200 PLN bei Schuldnern aus Polen und 100 EUR bei ausländischen Schuldnern.
Sie können die Rechnung bereits am Tag nach Ablauf der Zahlungsfrist melden. Je schneller wir tätig werden, desto größer sind die Chancen auf einen erfolgreichen Forderungseinzug.
Ja, solche Rechnungen können jedoch nur im Rahmen des Inkassos auf eigene Kosten (auf Kosten des Gläubigers) gemeldet werden.
Fehlen in der Meldung Dokumente oder Angaben, bitten wir Sie, diese nachzureichen. Sie können sie über den Chat im Kundenportal (als Anhang) übermitteln oder an windykacja@pactus.eu senden.
Melden Sie Belastungsanzeigen und Zinsnoten zusammen mit der unbezahlten Rechnung als zusätzliches Dokument. Beachten Sie, dass 40-EUR-Pauschalen und Zinsnoten beim Service auf Kosten des Schuldners nicht eingezogen werden.
Die Entschädigung für Beitreibungskosten steht je nach Rechnungsbetrag zu. Sie beträgt 40 EUR bei Rechnungen bis 5.000 PLN, 70 EUR bei Rechnungen von 5.000 bis 50.000 PLN und 100 EUR bei Rechnungen über 50.000 PLN. Dies gilt für Forderungen gegen Schuldner aus Polen.
In diesem Service können Sie sowohl Rechnungen als auch Belastungsanzeigen melden. Nach erfolgreichem Forderungseinzug erhalten Sie eine Provisionsrechnung, und das Inkasso ist abgeschlossen. Mehr dazu lesen Sie hier: Forderungseinzug auf Kosten des Schuldners.
In diesem Service können Sie sowohl Rechnungen als auch Belastungsanzeigen melden. Nach erfolgreichem Forderungseinzug erhalten Sie eine Provisionsrechnung, und das Inkasso ist abgeschlossen. Der Rechnungsmeldung können Sie in diesem Service eine 40-Euro-Pauschale beifügen. Mehr dazu lesen Sie hier: Forderungseinzug auf eigene Kosten.
Beim Inkasso auf Kosten des Schuldners: Rechnungen für Leistungen oder Verkäufe. Beim Inkasso auf Kosten des Gläubigers: Rechnungen für Leistungen oder Verkäufe, Belastungsanzeigen, 40-Euro-Pauschalen, Zinsnoten, Zahlungsbefehle, doppelt bezahlte Rechnungen (Antrag auf Erstattung der Überzahlung) sowie verjährte Rechnungen.
Nein. Im Rahmen des Inkassos auf Kosten des Schuldners können Sie ausschließlich Rechnungen für Leistungen oder Verkäufe melden.
Der Service ist in 18 Ländern Europas verfügbar, u. a. in Polen, Deutschland, Rumänien, Frankreich, Italien, Spanien und im Vereinigten Königreich. Die vollständige Länderliste finden Sie hier, und mehr über den internationalen Inkassoservice lesen Sie hier.
Der Vertragsabschluss und die Fallmeldung sind kostenlos. Bei Pactus gilt eine Erfolgsprovision, das heißt: Sie zahlen erst, wenn die Forderung erfolgreich eingezogen wurde. Bleibt der Fall erfolglos, berechnen wir keine Provision.
Damit wir die Inkassokosten vom Schuldner einfordern können, müssen sie zuvor vom Gläubiger getragen worden sein. Deshalb erhalten Sie zunächst die Provisionsrechnung, und anschließend leiten wir Maßnahmen ein, um diese Kosten vom Schuldner zurückzuholen.
Wir können nicht garantieren, dass die Inkassokosten in jedem Fall zurückerlangt werden. Zahlt der Schuldner die Belastungsanzeige über die Inkassokosten nicht fristgerecht, ergreifen wir weitere Maßnahmen, um auch diese Forderung einzuziehen.
Die Provision wird prozentual nach der geltenden Preisliste berechnet. Liegt der errechnete Betrag unter dem Mindestsatz, gilt die in der Preisliste festgelegte Mindestprovision.
Das außergerichtliche Inkasso dauert standardmäßig 60 Tage. Wird die Forderung an der Forderungsbörse veröffentlicht, kann die Bearbeitungsdauer auf bis zu 12 Monate verlängert werden.
Nach Ablauf der Grundbearbeitungsfrist kann der Fall abgeschlossen oder fortgeführt werden. Wurde die Forderung an der Forderungsbörse veröffentlicht, kann die Bearbeitung auf bis zu ein Jahr verlängert werden.
Ein kostenloser Rückzug aus der Bearbeitung ist nach Ablauf von 60 Tagen ab Annahme des Falls zum Inkasso möglich. Eine Stornierung in einer früheren Phase zieht die Berechnung der in den Bedingungen vorgesehenen Provision nach sich.